FAQ

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Lieferantenwechsel
Rechnung & Zahlung
Umzug
Sonnenstrom ab Hof
Wie funktioniert der Lieferantenwechsel zu MyElectric?

Gerne können Sie einen Energieliefervertrag direkt auf unserer Homepage mittels unseres bequemen Online Wechsel abschließen. Bitte halten Sie hierzu die Energieabrechnung Ihres aktuellen Lieferanten bereit. Energielieferverträge im pdf Format stehen für Sie unter den Downloads zur Verfügung. Diese können Sie uns per E Mail an service@myelectric.senden. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

Muss ich meinen derzeitigen Energielieferanten selbst kündigen?

Nein. Wir übernehmen das für Sie.
Die Kündigung wird bei Ihrem derzeitigen Energielieferanten im Zuge des Wechselprozesses von uns durchgeführt.

Wie kann ich mir einen Energiekostenvergleich einholen?

Wir senden Ihnen auf Anfrage ein unverbindliches und individuelles Angebot zu.

Zur Angebotslegung benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

die Verbrauchsdaten der aktuellen Energieabrechnung
Name Ihres derzeitigen Energielieferanten
Name Ihres Netzbetreibers
Ihre Adresse

Wir senden Ihnen gerne unser Angebot per E-Mail, per Fax oder per Post zu.

Können durch den Wechsel Kosten entstehen?

Nein. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Wahl eines neuen Energielieferanten kostenlos ist.

Was ändert sich für mich bei einem Wechsel zu MyElectric?

Sie erhalten eine Rechnung für Energie- und Netzkosten. Trotzdem bleiben Sie Kunde Ihres Netzbetreibers, der nach wie vor für die Zählerablesung oder Behebung der etwaigen Störungen zuständig ist. Wir übernehmen lediglich die Durchrechnung der Netzgebühren.

Wie lange dauert der Wechsel zu MyElectric?

Der Wechselprozess dauert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen drei Wochen und kann an jedem Wochentag erfolgen. Bis der Wechsel durchgeführt ist, werden Sie selbstverständlich bis zur Übernahme ohne Unterbrechung vom bisherigen Lieferanten weiterbeliefert. Nach erfolgreichem Wechsel zu MyElectric erhalten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten die Schlussabrechnung.

Muss ich beim Wechsel den Zähler ablesen?

Wenn Sie zu MyElectric wechseln, geben Sie Ihrem Netzbetreiber am besten den Zählerstand zum Wechselstichtag bekannt.
Nur so ist gewährleistet, dass die Verbrauchsabgrenzung zwischen Ihrem alten und neuen Lieferanten auch dem tatsächlichen Verbrauch entspricht.
Wenn Sie Ihren Zählerstand nicht ablesen, kann Ihr Netzbetreiber diesen auch rechnerisch ermitteln.

Was passiert, wenn meine angegebenen Daten am Energieliefervertrag nicht korrekt sind?

Da bei einem Lieferantenwechsel zwischen Lieferant und Netzbetreiber völlige Datengleichheit herrschen muss, können wir den Wechsel mit unkorrekten Daten nicht durchführen.
Wir gleichen unmittelbar nach Erhalt Ihres Energieliefervertrages die Daten mit Ihrem Netzbetreiber ab.
Herrscht keine Datenübereinstimmung, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Was muss ich beim Ausfüllen des Energieliefervertrages von MyElectric berücksichtigen?

Füllen Sie den Energieliefervertrag immer mit Hilfe Ihrer letzten Energieabrechnung Ihres derzeitigen Lieferanten oder Netzbetreibers aus. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen vollständig ausgefüllt werden. Nur so ist ein reibungsloser Wechsel möglich.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Nein. Ihr Zähler bleibt bestehen. Ihr Netzbetreiber ist auch weiterhin für die Wartung und Ablesung der Zähler zuständig.

Was ist ein Zählpunkt und wieso ist die Angabe des Zählpunktes unbedingt erforderlich?

Der Zählpunkt ist die eindeutige Identifizierung des Zählers. Diese 33-stellige Ziffer benötigen wir, damit der Wechsel Ihrer Anlage reibungslos durchgeführt werden kann.
Der Zählpunkt setzt sich aus folgenden Kennzeichnungen zusammen:

Beispiel
Länderkennung – Netzbetreiber – PLZ – laufende Nummer
AT – 008000 – 08700 – 00000000000000012345

Was ist ein Doppeltarifzähler und wie wird dieser von MyElectric abgerechnet?

Doppeltarifzähler erfassen den Stromverbrauch mit Hilfe von zwei Zählwerken und kommen dort zum Einsatz, wo Kunden einen Hoch- und einen Niedertarif nutzen. Das können beispielsweise Wärmepumpenbesitzer oder Betreiber von Nachtstromheizungen sein.

Der Doppeltarifzähler wird bei uns mit dem von Ihnen ausgewählten Tagstromtarif abgerechnet. Hier erfolgt keine Unterteilung zwischen Tag und Nacht.

Ist ein Wechsel mit einem Subzähler möglich?

Nein. Subzähler bekommen in der Regel keinen Zählpunkt zugeordnet und können somit nicht beliefert werden.

Subzähler werden meist in Baustromzähler/-kästen eingebaut. Wir können somit keinen Baustromzähler beliefern.

Bezahle ich die Netzkosten, Steuern und Abgaben direkt an MyElectric?

Ja, die Netzkosten, Steuern und Abgaben sind in Ihren Zahlungen an uns berücksichtigt. Allerdings bleiben Sie weiterhin auch Kunde Ihres Netzbetreibers. MyElectric übernimmt lediglich die Durchrechnung dieser Gebühren. Sind Sie allerdings schon länger Kunde bei MyElectric werden diese Kosten ggf. getrennt verrechnet. D. h. Sie bezahlen die Netzkosten, Steuern und Abgaben weiterhin direkt an Ihren Netzbetreiber.

Gehe ich nach Vertragsabschluss eine Vertragsbindung ein?

Ja. Die Mindestbelieferungsdauer beträgt 12 Monate ab Lieferbeginn.

Kann es bei einem Lieferantenwechsel zu Versorgungslücken kommen?

Nein. Die Energieversorgung ist zu jeder Zeit gesichert. Der Wechsel zu MyElectric erfolgt für Sie unbemerkt.

Wer ist nach dem Wechsel für Störungsfälle zuständig?

Ihr lokaler Netzbetreiber.

Erhalte ich eine Bestätigung, dass mein Energieliefervertrag bei MyElectric eingegangen ist?

Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihres Energieliefervertrages mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung.

Wir geben in der Auftragsbestätigung das voraussichtliche Lieferdatum an. Dieses kann sich aufgrund einer möglichen Bindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten ändern. Falls eine Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten besteht, werden Sie von uns darüber schriftlich informiert.

Erhalte ich eine Bestätigung mit dem definitiven Belieferungsbeginn?

Sobald wir die Daten von Ihrem Netzbetreiber erhalten und uns dieser den Wechsel bestätigt, senden wir Ihnen ein Willkommensschreiben zu. In diesem Schreiben erfahren Sie, ab wann wir Sie beliefern und welchen Teilzahlungsbetrag wir verrechnen.

Wann und wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des ersten Vertragsjahres und in Folge jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wir bitten Sie die Kündigung fristgerecht an uns schriftlich zu übermitteln.

Wie funktioniert die Abrechnung mit MyElectric?

• Sie erhalten einmal im Jahr die Energieabrechnung von uns.
• Wir verrechnen Ihnen einen monatlichen oder vierteljährlichen Teilzahlungsbetrag, der sich aus Ihrem Vorjahresverbrauch errechnet.
• Bei monatlicher Zahlung verrechnen wir 10 Teilbeträge pro Jahr.
• Die bezogene Energie des laufenden Monats wird immer im Nachhinein verrechnet.
• Zwischen Ablesetermin und Erstellung der Energieabrechnung findet eine Zahlungsunterbrechung von 2 Monaten statt.
• Im ersten Belieferungsjahr können aufgrund des Zählerablesezeitpunktes weniger als 10 Teilbeträge verrechnet werden.
• Der erste Teilbetrag wird immer gemeinsam mit der Energieabrechnung abgerechnet. Sie finden auch die Information der zukünftig verrechnenden Teilbeträge auf Ihrer Abrechnung.

Wie kann ich meinen Teilzahlungsbetrag begleichen?

Bei einem Online Vertragsabschluss erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat, wir buchen dann monatlich die Teilbeträge ab. Falls Sie eine Änderung der Zahlungsart oder des Zahlungsintervalls auf Quartalszahlung wünschen, kontaktieren Sie uns unter service@myelectric.at. Wir informieren Sie zu den entsprechenden Konditionen.

Wie erfolgt die Errechnung des Teilzahlungsbetrages?

Zur Berechnung dienen folgende Werte:

• Ihr Vorjahresverbrauch, der uns von Ihrem Netzbetreiber übermittelt wird
• die aktuell gültigen Preise
• der Zeitraum bis zu Ihrer nächsten Energieabrechnung

Wieso ist mein Teilzahlungsbetrag jetzt höher als vor dem Wechsel?

Zum Wechselstichtag steht es Ihrem Netzbetreiber frei, den Zählerstand zu schätzen oder abzulesen.
Wenn uns Ihr Netzbetreiber einen zu hohen/zu niedrigen Vorjahresverbrauch übermittelt, wird der Teilzahlungsbetrag von uns zu hoch/zu niedrig eingestuft.
Sollten Sie einen anderen Teilzahlungsbetrag wünschen, können Sie uns Ihren Änderungswunsch gerne per Telefon oder per E-Mail mitteilen. Die bezahlten Teilzahlungsbeträge werden in der Energieabrechnung 1:1 mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch gegengerechnet.

Wie wird der Teilzahlungsbetrag für Erdgas berechnet und warum ist dieser niedriger bzw. höher als vorher?

Die Berechnung des Teilzahlungsbetrages für Erdgas unterliegt einer Gewichtungstabelle. Je nachdem wann Ihr Ablesemonat ist, stufen wir den Teilbetrag entweder niedriger oder höher ein:

Wir verrechnen einen niedrigeren Teilzahlungsbetrag, wenn
• der Wechsel zu MyElectric beispielsweise im März (Beginn der heizungsschwachen Monate) durchgeführt wird und
• die Ablesung des Zählers beispielsweise im September (Ende der heizungsschwachen Monate) stattfindet.

Wir verrechnen einen höheren Teilzahlungsbetrag, wenn
• der Wechsel zu MyElectric beispielsweise im September (Beginn der heizungsintensiven Monate) durchgeführt wird und
• die Ablesung des Zählers beispielsweise im März (Ende der heizungsintensiven Monate) stattfindet.

Die erste Abrechnung kann somit weniger als 12 Monate beinhalten, weil die Erstellung der Abrechnung vom Ablesemonat abhängig ist. Nach der ersten Abrechnung wird Ihr Teilbetrag für das nächste Abrechnungsjahr neu berechnet.
Wir haben für Sie die Gewichtungstabelle grafisch anhand eines Beispiels mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr dargestellt. Diese Gewichtungstabelle finden Sie unter Downloads.

Wie erfahre ich, welchen Teilzahlungsbetrag MyElectric verrechnen wird?

Wir senden Ihnen mit dem Willkommensschreiben die Information, wann und wie oft der Teilbetrag verrechnet wird.

Wann sind die Teilzahlungsbeträge einzubezahlen? Wann erfolgt die Abbuchung der Teilzahlungsbeträge von meinem Konto?

Die bezogene Energie des laufenden Monats wird immer im Nachhinein verrechnet. Das heißt, die Verrechnung und Abbuchung der Teilbeträge finden immer zum 5. des Folgemonats statt.

Kann ich den Teilzahlungsbetrag an einem anderen Datum abbuchen lassen?

Nein. Eine Änderung des Abbuchungsdatums ist aus systemtechnischen Gründen nicht möglich.

Was passiert, wenn von meinem Konto nicht mehr abgebucht werden kann?

In diesem Falle erhalten wir von Ihrer Bank einen Rückläufer. Wir geben die Information sofort an Sie weiter, indem wir Ihnen einen Zahlschein mit „Änderung der Zahlungsart“ senden. Abhängig von Ihrer Bank können bei einem Rückläufer Spesen anfallen. Diese Spesen verrechnen wir an Sie weiter.
Erst wenn Sie uns einen neuen Abbuchungsauftrag übermitteln, können wir die Abbuchung von Ihrem Konto wieder aktivieren. Sie finden unter Downloads unser SEPA-Lastschriftmandats-Formular.

Ich bezahle derzeit mit Zahlschein. Wie kann ich einen Abbuchungsauftrag machen?

Sie finden unter Downloads unser SEPA-Lastschriftmandats-Formular. Wir bitten Sie dieses auszufüllen, zu unterschreiben und an uns entweder per E-Mail, per Fax oder per Post zu senden.

Meine Bankdaten haben sich geändert. Wie kann ich diese Änderung bekannt geben?

Sie finden unter Downloads unser SEPA-Lastschriftmandats-Formular. Wir bitten Sie dieses mit Ihren neuen Bankdaten auszufüllen, zu unterschreiben und entweder per E-Mail, per Fax oder per Post an uns zu senden.

Die Einstufung meines Teilzahlungsbetrages ist viel zu hoch/viel zu niedrig. Kann ich diesen ändern lassen?

Ja. Der Teilzahlungsbetrag ist variabel und kann jederzeit dem Verbrauch angepasst werden. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich per Telefon oder per E-Mail.

Wann erhalte ich die Energieabrechnung von MyElectric? Kann ich selber darüber entscheiden?

Nein. Die Erstellung Ihrer Energieabrechnung ist abhängig von Ihrem Ablesemonat, der von Ihrem Netzbetreiber definiert wird und nicht beeinflussbar ist. Ihr Netzbetreiber hat für die Übermittlung Ihrer Verbrauchsdaten ca. zwei Monate Zeit. Nach Ablauf dieser zwei Monate erstellen wir Ihre Energieabrechnung.

Beispiel: Der Jänner ist Ihr Ablesemonat. Wir warten dann zwei Monate auf die Verbrauchswerte. Im April erhalten Sie unsere Energieabrechnung.
Bitte beachten Sie, dass wir genau in diesen zwei Monaten keinen Teilzahlungsbetrag verrechnen.

Wo finde ich eine Rechnungserklärung?

Sie finden diese in unseren Downloads unter Rechnungserklärung.

Wie kann ich meine Kosten weiter reduzieren? Gibt es bei MyElectric ein Bonusprogramm?

Unser Bonusprogramm finden Sie unter Downloads – Allgemeines – MyElectric Kundenwerbung.

Der angegebene Verbrauch auf der Energieabrechnung ist viel zu hoch/viel zu niedrig. Wie kann ich diesen beeinspruchen?

Wenn der Verbrauchswert auf Ihrer Energieabrechnung nicht stimmt, dann bitten wir Sie, dies direkt mit Ihrem Netzbetreiber zu klären.

Ich habe ein Guthaben auf der Energieabrechnung. Wird das Guthaben automatisch für die nächsten Teilzahlungsbeträge verwendet?

Nein. Wenn wir Ihre Bankdaten im System gespeichert haben, wird das Guthaben automatisch auf Ihr Konto überwiesen.
Falls wir keine Bankdaten im System haben, bitten wir um schriftliche Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung.
Das Guthaben kann auch für Ihre zukünftigen Teilzahlungsbeträge verwendet werden. Bitte informieren Sie uns darüber.

Wie funktioniert die E-Rechnung?

Wenn Sie Ihre Energieabrechnung per E-Mail erhalten möchten, können Sie bei uns den Rechnungsversand per E-Mail wählen. Sie können dies direkt am Energieliefervertrag ankreuzen.
Bei Umstellung von Papierrechnung auf E-Rechnung, benötigen wir von Ihnen ein ausgefülltes und unterschriebenes E-Rechnungsformular. Sie finden dieses unter Downloads.

Wie funktioniert die Umrechnung von Kubikmetern (m3) in Kilowattstunden (kWh)?

Die Erfassung des Gasverbrauches erfolgt mittels Gaszähler in Kubikmeter (m³). Die Verrechnung Ihres Gasverbrauches erfolgt aber in Kilowattstunden (kWh). Der Umrechnungsfaktor wird von Ihrem Netzbetreiber festgelegt und muss auf der Rechnung angegeben werden.

Wie funktioniert die Anmeldung der Energielieferung im Falle eines Umzuges?

In unserem Online Wechsel Formular wählen Sie bitte „Anmeldung“ aus. Führen Sie den Zählpunkt, bzw. die Zählernummer sowie den Lieferbeginn im vorgegebenen Feld an. Die Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Zähler, der Zählpunkt kann bei Ihrem Netzbetreiber erfragt werden. Falls Sie einen pdf- Energieliefervertrag verwenden, wählen Sie bitte am Vertrag „Neueinzug“ aus und tragen im Feld darunter den gewünschten Lieferbeginn ein. Wichtig ist auch die Zählernummer – diese finden Sie direkt auf Ihrem Zähler, der Zählpunkt kann bei Ihrem Netzbetreiber erfragt werden.

Den Energieliefervertrag senden Sie bitte unterschrieben an service@myelectric.at.

Bitte informieren Sie auch Ihren Netzbetreiber über den Wohnungs- und Lieferantenwechsel. Dieser sendet Ihnen einen Netznutzungsvertrag zu, den Sie bitte unterschrieben an Ihren Netzbetreiber retournieren.

In meiner neuen Wohnung fließt kein Strom und/oder Erdgas. Wer ist für die Einschaltung zuständig?

Für die Strom und/oder Erdgaseinschaltung ist Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie müssen mit diesem einen Termin für die Einschaltung vereinbaren.

Ich ziehe aus und möchte meine Anlage abmelden. Wie funktioniert die Abmeldung und welche Fristen muss ich einhalten?

Bei einem Auszug gibt es keine Kündigungsfrist. Das Auszugsdatum gilt als Ihr Kündigungsdatum.
Wir bitten Sie, die Abmeldung direkt bei Ihrem Netzbetreiber vorzunehmen und den Zählerstand Ihrer Anlage Ihrem Netzbetreiber zu übermitteln.
Dieser sendet uns automatisch Ihre Verbrauchsdaten und basierend darauf erstellen wir die Schlussabrechnung.
Um Ihnen die korrekte Zustellung der Rechnung garantieren zu können, bitten wir um die Bekanntgabe Ihrer neuen Rechnungsadresse.
Falls Sie eine E-Rechnung von uns erhalten, senden wir Ihnen die Rechnung per E-Mail zu.

Was ist Sonnenstrom ab Hof?

Sonnenstrom ab Hof ist ein Stromprodukt der MyElectric, das auf einem online Marktplatz Haushalten zum Kauf zur Verfügung steht. Sonnenstrom ab Hof stammt aus der „Überschuss“-Produktion von derzeit rund 50 Landwirten, die mit ihren hofeigenen PV-Anlagen regionale und nachhaltige Energie erzeugen.

Was ist das Besondere an Sonnenstrom ab Hof?

Sie entscheiden, von wem Sie Ihre Strommenge beziehen.
Sie kennen Ihren Erzeuger und Stromlieferanten quasi persönlich.
Sie erhalten sauberen Strom aus erneuerbarer Energie.
Sie setzen einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele.
Sie haben keinen Aufwand – wir erledigen im Hintergrund alles für Sie.

Wie komme ich zu Sonnenstrom ab Hof?

Um das Produkt Sonnenstrom ab Hof zu erhalten bzw. um am Sonnenstrom ab Hof-Marktplatz zu stöbern, müssen Sie MyElectric Kunde sein. Als Kunde können Sie sich registrieren und ihren Sonnenstrom ab Hof-Lieferanten wählen. Ein Tarifwechsel wird vorgenommen.

Wie lange dauert die Tarifumstellung?

Sobald Sie sich für Sonnenstrom ab Hof entschieden und am Marktplatz „Ihren Erzeuger“ ausgewählt haben, leiten wir die Tarifumstellung ein. Sie erhalten von uns alle Details per E Mail.

Trage ich dazu auch zur Energiewende bei?

Ja! Wenn Sie sich für Sonnenstrom ab Hof entscheiden, setzen Sie einen wesentlichen Schritt, den Einsatz von erneuerbarer Energie zu fördern und so die Klimaziele zu erreichen.

Sie haben noch weitere Fragen?

Wir sind gerne für Sie da – unter sonnenstrom@myelectric.at können Sie uns gerne Fragen zum Produkt stellen. Sie haben allgemeine Fragen zu MyElectric? Dann erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. Freitag, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der Serviceline 0662/867 115 58 bzw. unter service@myelectric.at

Downloads

Kategorie
Strom
Gas
Allgemeines
AGB

* Bitte beachten Sie, dass der jeweilige Indexausgangswert des ÖSPI/ÖGPI für Ihren Tarif in der Vergangenheit liegt. Der Grund dafür ist, dass die von Ihnen bezogene Energie zeitlich vor dem Lieferjahr beschafft wurde.

Grundversorgung gemäß § 77 ElWOG 2010

Recht auf Grundversorgung

Sie haben das Recht, sich gegenüber jedem Lieferanten, der an Ihrer Adresse Strom an Haushaltskunden liefert, auf die Grundversorgung zu berufen (§ 77 ElWOG 2010).

Wann kann die Grundversorgung relevant sein?

Die Grundversorgung ist zum Beispiel relevant bei Zahlungsschwierigkeiten, wenn die Abschaltung der Anlage droht oder die Anlage bereits abgeschaltet wurde und wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Lieferanten zu finden, der bereit ist, einen Vertrag über die Belieferung mit Strom mit Ihnen abzuschließen.
Wenn Sie einem Stromlieferanten mitteilen, dass Sie sich auf die Grundversorgung berufen, besteht für diesen eine Pflicht zur Grundversorgung. Sie werden dann zum Grundversorgungs-Tarif dieses Lieferanten beliefert. Wenn Sie sich gegenüber einem Lieferanten auf die Grundversorgung berufen, ist auch Ihr Netzbetreiber dazu verpflichtet, seine Dienstleistungen zu erbringen und damit Ihre Belieferung mit Strom zu ermöglichen.

Allgemeiner Tarif

Als allgemeiner Tarif zur Grundversorgung wird grundsätzlich der Tarif Komfort herangezogen. Informationen zu diesem Tarif finden Sie in der Kategorie Downloads.
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