Rechtliche Informationen

Informationen zur Weiterverrechnung der Förder- oder Maßnahmenverpflichtungen gemäß Energieeffizienzgesetz

MyElectric ist seit Jänner 2015 auf Basis des neuen Bundes-Energieeffizienzgesetzes verpflichtet, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs zu setzen, die eine zusätzliche Kostenbelastung bewirken.

Bei den EEffG-Belastungen handelt es sich um Förder- oder Maßnahmenverpflichtungen iSd Punkt 6.2. der AGB für die Lieferung von elektrischer Energie bzw. für die Lieferung von Gas und MyElectric ist somit zur Weiterverrechnung dieser Nebenkosten in Folge der Einführung von Förder- und Maßnahmenverpflichtungen berechtigt.
Diese Nebenkosten belaufen sich für alle Strom- und Gas-Gewerbetariftypen auf 0,12 Cent/kWh und werden als Akonto verrechnet.

Nach Feststehen der tatsächlichen Kosten wird im Q1 des Folgejahres bzw. im Zuge der Jahresabrechnung mit dem Realbetrag aufgerollt. Ändern sich die gesetzlichen/verordneten Vorgaben hinsichtlich der nachzuweisenden Energieeffizienzmaßnahmen (insb. die prozentuellen Vorgaben bzw. die Ausgleichsbeträge), so gilt als vereinbart, dass diese gesetzlichen/verordneten Änderungen automatisch die einschlägigen Passagen ab ihrem Inkrafttreten entsprechend verändern.

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